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Parameter | Current result | Assessment |
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Meta title | Für Beschäftigte und Betriebe. Weiterkommen mit dem Bildungsscheck NRW | Arbeit.Gesundheit.Soziales | As meta title is a ranking factor, it's quite important to stick to search engine recommended length of aroun 50-60 characters. This website's meta title is 99 characters long. |
Description | Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten - mit dem Bildungsscheck NRW Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden. Dabei setzt das Land aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) fachliche Schwerpunkte bei der Ausgestaltung des Bildungsschecks NRW. Im Rahmen der ESF-Förderphase richtet sich der Bildungsscheck NRW im individuellen Zugang an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Im individuellen und im betrieblichen Zugang ist die Förderung abhängig von einer Einkommensobergrenze. Zuwanderer und Zuwanderinnen können mithilfe des Bildungsschecks vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck ihre beruflichen Kompetenzen verbessern. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen. Mit dem Bildungsscheck wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beschäftigte und Unternehmen erhalten einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten. Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 500,- Euro gefördert werden. Wer wird gefördert? Den Bildungsscheck können Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe erhalten. Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000,- Euro (max. 60.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Dabei sollen ausdrücklich folgende Gruppen angesprochen werden: Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund (selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert) Berufsrückkehrende Beschäftigte ohne Berufsabschluss Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig Ältere ab 50 Jahren atypisch Beschäftigte befristet Beschäftigte Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer geringfügig Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten. Schwerpunkt sind hier Beschäftigte mit einem jährlichen Arbeitnehmerbrutto von maximal 39.000,- Euro. Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,- Euro (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000,- Euro) mit einem maximalen Zuschuss von 500,- Euro (50 Prozent der Kurskosten von max. 1.000,- Euro). Was wird gefördert? Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Der Bildungsscheck NRW ist nicht als Förderinstrument für arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen vorgesehen. Wie wird gefördert? Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, max. 500,- Euro zu den Weiterbildungskosten. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst. Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW Für eine vertiefte Beratung steht ein weiteres ESF-gefördertes Angebot bereit, die Beratung zur beruflichen Entwicklung. Interessierte erhalten hier eine kostenlose Beratung, die bis zu neun Beratungsstunden umfassen kann. Beratung zur beruflichen Entwicklung Info-Service für Ratsuchende, Betriebe und Beratende Die Telefonhotline 0211 837-1929 von "Nordrhein-Westfalen direkt" informiert zum Beratungsangebot und ist von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. Das Internetportal "Weiterbildungsberatung in NRW" informiert über alle Weiterbildungsangebote in NRW, das Angebot richtet sich gezielt an: Bürgerinnen und Bürger, Beraterinnen und Berater sowie Unternehmen. www.weiterbildungsberatung.nrw Links und Downloads Steckbrief zum Bildungsscheck ab 2016 Zusätzliche Informationen für Weiterbildungsanbieter Dokumente und Anlagen zur Antragstellung für Weiterbildungsträger finden Sie hier | This meta description is 5118 characters in length. Google suggests up to 320 characters at the very most to make sure the whole meta description is visible in search results page. |
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Servers are physical storage devices that contain all the files and databases associated with a specific website, sometimes more than one. At times, a server makes up several virtual devices - separate servers used for shared hosting (tends to be cheaper). Entering website address into the address bar of your browser starts the request process during which your browser contacts the server and asks for specific files and database entries in order to display the requested website.
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